speziell was wir daraus machen und wie wir uns in Zukunft, in bestimmten Situationen verhalten.
Leider und ich betone „LEIDER“ bin ich als Privatperson genauso an die Datenschutzbestimmungen der EU gebunden wie jeder andere auch.
Kurz gesagt, rein rechtlich dürfte ich mich mit meinem Nachbarn nicht einmal über andere Nachbarn unterhalten, ohne dass man eine entsprechende Berechtigung vorlegt. Leider traurig, aber wahr.
Ich habe jedoch einiges für mich und auch für meine Angehörigen beschlossen, also, soweit es in meiner Befugnis steht, denn jeder kann immer noch machen war er will, solange er oder Sie keine Anderen stört.
Ich werde, sprichwörtlich die Kirche im Dorf lassen, jedoch sollte ich merken das andere Absichtlich über die Grenzen des möglichen treten, werde ich diese mit aller Schärfe darauf hinweisen, wie weit diese zu gehen haben.
Allerdings, bei Forderungen werde ich grundsätzlich entsprechende Zugehörigkeiten verlangen, so das zum Schutze beider Parteien, höchstmögliche Sicherheit gewährleistet ist.
Beispiel: Ich kann und werde keinerlei Auskunft mehr geben können und jegliche Kommunikation verweigern, speziell bei Behörden oder ähnlichem, welche Etwas verlangen, sei es in Form von Information oder Forderungen, ohne entsprechende Vollmacht, sofern es sich um eine Kommunikation über dritte handelt.
Nach einer einmaligen Aufforderung meiner Seitz, wird keine Weitere Kommunikation mehr durchgeführt.
Gerade dieses gilt auch für den Bereich Rechnungen, aus Vergangener Zeit. Hier bitten wir unseren ehemaligen Kunden, den Vollständigen Namen, Bestelldatum, Plattform anzugeben, Spitze wäre es, wenn noch eine Rechnungsnummer vorhanden ist, so dass wir lediglich eine Kopie senden müssten – ist jedoch nicht notwendig. Aus Sicherheitsgründen werden die Rechnungskopien nur an die vom Besteller hinterlegte Mailadresse gesendet – Bitte haben Sie dafür Verständnis.
